Gesetzlicher Betreuer
Hallo. Meine Mutter litt an Alzheimer, sie ist 81 Jahre. Leider kann sie nicht mehr alleine über seine Angelegenheiten handeln. Manchmal ist es so dass sie nicht mehr selber weiß worum es geht. Wir haben mit ihr geredet und am besten werde für sie eine Vollmacht zu machen. Wir haben Angst das sie sich in Probleme bekommt, weil sie manchmal weiß nicht was sie macht. Jemand kann sie auch betrügen. Sie benötigt einen gesetzlicher Betreuer .Aber wie ist es mit der Vollmacht? Wie macht man es? Welche Arte von Vollmacht gibt es?
Kommentare
Hallo Angi. Meiner Meinung nach ist es besser das man einen gesetzlicher Betreuer zu haben. Der Bevollmächtige kann in folgenden Angelegenheiten handeln: wenn es um Wohnsituation geht, Schriftverkehr, bei allen Rechtsangelegenheiten .Auch im Fall des Todes. Es gibt Betreuungsvollmacht und Vorsorgevollmacht. Zwischen Betreuungsvollmacht und Vorsorgevollmacht gibt es ein Unterschied. Vorsorgevollmacht muss man beim Notar festgelegt werden. Zum Feststellen muss der Notar nicht da sein. Bei Betreuungsvollmacht entscheidet das Gericht.
Danke. Wer kann Bevollmächtige sein?. Wie ist es mit der Gültigkeit? Gibt es irgendwelche Verbote ?Ich weiß das sind viele Fragen aber das ist wichtig für mich. Ich will nicht das meine Mutter sich unnütz fühlt während das Vollmacht. Ich muss ihr auch das alles irgendwie erklären .
Bevollmächtige muss vor allem volljährig sein. Darf nicht vorbestraft werden. Muss in der Nähe von pflegebedürftigen wohnen. Die Betreuungsvollmacht ist so lange gültig wie die Betreuung dauert. Betreuungsvollmacht endet automatisch mit dem Tod. Die Vorsorgevollmacht müssen die Erben wiederrufen nach den Tod von pflegebedürftigen. Der Bevollmächtigte hat ein Verbot sich selber zu beschenken. Es gibt auch so was wie Patientenverfügung. Dank es kann man festlegen, welche medizinische Therapien man möchte und welche nicht.
Vielen Dank für ihre Hilfe. Wir werden jetzt nachdenken. Beraten werden wir uns auch noch.